Wärme- oder Kälteanwendungen sind im Sinne eines ergänzenden Heilmittels zusätzlich zu motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlungen verordnungsfähig.
Sie dienen der Schmerzreduktion und/oder der Beeinflussung der Muskelspannung in Vor- oder Nachbereitung der Therapiemaßnahmen.