Hausbesuche und Beratung zur Integration ins häusliche, soziale oder berufliche Umfeld

Ist ein*e Patien*in aufgrund seiner*ihrer Erkrankung physisch oder psychisch nicht in der Lage eine ambulante Behandlung in der Praxis wahrzunehmen, kann jede ergotherapeutische Behandlung auch als Hausbesuch in der Wohnung oder im Heim erfolgen. Dies muss jedoch vom Arzt oder von der Ärztin verordnet werden.

Zur Analyse der Handlungsmöglichkeiten im häuslichen Bereich ist auch eine einmalige Beratung zur Integration ins häusliche Umfeld möglich. Hierbei können unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände der*des Betroffenen Anpassungen des Wohnraumes und ggf. benötigter Hilfsmittel erfolgen oder Lösungsstrategien für den Alltag entwickelt und erprobt werden.

Neben einer der oben aufgeführten Behandlungen im Rahmen eines Hausbesuches (weil die betroffene Person beispielsweise nach einem Sturz nicht gehfähig ist) ist es angesichts des aktivierenden und handlungsorientierten Therapieauftrages der Ergotherapie bisweilen nötig, Patient*innen im Umfeld außerhalb der Praxisräumlichkeiten zu begleiten und zu unterstützen. Auf ärztliche Verordnung können Beratungen und Behandlungen im häuslichen und sozialen Kontext vorgenommen werden.

Beratungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel unter den Gesichtspunkten der individuellen ergonomischen Gestaltung, oder aber Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung für körperlich behinderte Mitarbeiter*innen sind möglich und sinnvoll.